Die Friedhöfe in Calenberge, Randau und Pechau

Auf dieser Seite können Sie sich über die kirchlichen Friedhöfe in Calenberge, Randau und Pechau informieren. (In Pechau existiert darüber hinaus ein Friedhof in Trägerschaft der Stadt Magdeburg.) Für diese Friedhöfe gilt das Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 20.11. 2020 (Friedhofsgesetz).

Die Satzungen der kirchlichen Friedhöfe sind entsprechend der Friedhofsverordnung und der Musterfriedhofssatzung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für Friedhöfe beschlossen worden.

Die jeweilige Friedhofsordnung steht unter dem Grundsatz: Der kirchliche Friedhof ist eine Stätte, auf der die Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe bettet. Er ist zugleich eine Stätte der Verkündigung der Hoffnung auf Auferstehung und der Verheißung des ewigen Lebens. An seiner Gestalt soll sichtbar sein, inwieweit der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis christlicher Glaube lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Richtung.

Für die Benutzung des jeweiligen Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für weitere Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren erhoben. In der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung sind die Gebühren festgelegt. Beachten Sie bitte, dass die Gebühren gemäß der aktuellen Satzung gelten. Die derzeit aktuellen Satzungen sind im Amtsblatt 01/2024 der Landeshauptstadt Magdeburg vom 19.1.2024 auf den Seiten 23-28 veröffentlicht worden.

Bitte überweisen Sie die Friedhofsunterhaltungsgebühren mit Nennung des Friedhofes und der Grabstelle auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Ev. Kirchenkreisverband Magdeburg
IBAN: DE69 8105 3272 0511 0026 45
BIC: NOLADE

Für die Friedhöfe in Randau, Calenberge und Pechau ist folgendes zu beachten:

Die Anmeldung von Bestattungen, das Errichtung von Grabmalen und die Entfernung von Grabstätten erfolgt auf schriftlichen Antrag im Evangelischen Pfarramt in Pechau.Kirchspiel KreuzhorstBreite Straße 739114 Magdeburg PechauTel. 0391 8114711E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Die Erstellung von Rechnungen nach der Beisetzung erfolgt durch das Kreiskirchenamt in Stendal. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Mitarbeiter bei Fragen zur Rechnung in Verbindung.E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Tel. 03931 649436

Auf den folgenden Seiten finden Sie Ausführungen zu den Friedhöfen in CalenbergePechau und Randau.